Gefahrtiergesetz oder Haltungsverbot für Exoten

Die Bürger in Nordrhein-Westfalen können aufatmen! Zukünftig ist ihr Leben nicht mehr durch umherstreunende, gefährliche Exoten – wie Nashörner, Giftschlangen oder Rotfeuerfische – bedroht, die aus privaten Tierhaltungen entkommen sind. Sogar die Halter sollen zukünftig vor sich selbst geschützt werden, indem die Haltung von potenziell gefährlichen Exoten durch ein Gesetz entweder ganz verboten oder streng reglementiert wird.

Eine überfällige Regulierung oder ein ideologischer Feldzug gegen die Haltung exotischer Tiere? Ein Schelm wer Böses denkt!

Am 21.10.2014 wurde der 46-seitige Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten" mit Durchführungsverordnung dem Landeskabinett von NRW vorgelegt und in seinen Eckpunkten beschlossen. Umweltminister Johannes Remmel stellte die Inhalte des geplanten Gefahrtiergesetzes unter dem Motto: „Hochgiftige Tiere gehören nicht in die Wohnzimmer“ vor und gab damit die Motivation hinter der Gesetzesnovelle kund, die Haltung von exotischen Tieren durch Privatpersonen in NRW zukünftig streng zu reglementieren. Aus fachlicher Sicht ist die Liste der im Gesetzesentwurf aufgeführten Arten nicht schlüssig, denn viele der genannten Arten sind nicht gefährlicher als Kaninchen, Katzen oder Bienen. Nach neueren Statistiken gehören beispielsweise Pferde mit ca. 30.000 teils schweren Unfällen pro Jahr in Deutschland zu den gefährlichsten Tierarten überhaupt. Dagegen wird in der Begründung der Gesetzesinitiative nur auf ganze vier konkrete Unfälle mit Gefahrtieren innerhalb von vier Jahren in NRW verwiesen.

Damit führt NRW das Gefahrtiergesetz bereits vor dessen Inkrafttreten ad absurdum und verhindert eine sachliche Diskussion bei der Haltung von wirklich potenziell gefährlichen Tierarten. Vielmehr folgt man teils unverständlichen, dafür aber stetig wiederholten Vorwürfen von Seiten der Tierschützer. So äußerte Thomas Schröder, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zur Gesetzesinitiative in NRW: „Wildtiere gehören nicht in private Hand, dort können sie oftmals nicht artgerecht gehalten werden. Häufig werden die Tiere dann ausgesetzt oder ins Tierheim gebracht“, und „ein Verbot der Haltung besonders gefährlicher Tiere… ist daher ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Eigene Veröffentlichungen des Deutschen Tierschutzbundes zeigen aber eine ganz andere Wirklichkeit. Insgesamt werden laut DTB jährlich etwa 300.000 Tiere in den deutschen Tierheimen aufgenommen. Der Anteil an Exoten ist gering: Nach eigenen Angaben des DTB innerhalb von 5 Jahren hochgerechnet ca. 30.000 Reptilien; also etwa 6.000 Reptilien jährlich, das entspricht 2 %.

Den komplexen Fragestellungen einer fachgerechten und verantwortungsvollen Tierhaltung – unabhängig von der Art des Tieres – wird dieser Entwurf mit Sicherheit nicht gerecht. Die für den verwaltungstechnischen Kraftakt entstehenden Kosten sollen laut Entwurf von den betroffenen Tierhaltern getragen werden. Das Land will nur die Kosten für eine mögliche Auffangstation übernehmen.

Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) spricht sich für eine Haltung potenziell gefährlicher Tierarten unter hohen Anforderungen aus. „Hierzu zählen nach unserer Meinung“ so der BNA-Geschäftsführer Lorenz Haut, „die Sachkunde der Halter, eine Anzeigepflicht und ein hohes Maß an Sicherheit bei der tiergerechten Unterbringung. Wir hoffen, dass das geplante Gefahrtiergesetz in dieser Form nicht in Kraft tritt und Minister Remmel an einer ernsthaften Diskussion mit den Fachverbänden interessiert ist“, äußerte sich der BNA-Geschäftsführer Lorenz Haut. Zwar enthalte der Gesetzesentwurf durchaus richtige Ansätze. In vielen Details führe das geplante Gesetz aber ohne berechtigten Anlass zu einer Diskriminierung von Tierhaltern, einem unglaublichen Bürokratieaufwand und schaffe damit zusätzliche Probleme, anstelle diese zu lösen.

Lorenz Haut BNA-Geschäftsführer

© 06.11.2014 JBL GmbH & Co. KG

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