Neue Gesetze zum Thema Schwefelsäure

Schwefelsäure wird nicht nur in Krimis verwendet, um ungeliebte Menschen in der Badewanne aufzulösen, sondern auch in Aquaristik- und Teichprodukten, die jetzt eine neue Gesetzesänderung betrifft. Auch wenn die enthaltene Menge in Aquaristik- und Teichprodukten den neuen Grenzwert nur minimal überschritt, hat die JBL Forschungs- und Entwicklungsabteilung die Mengen selbstverständlich rechtzeitig an das neue Gesetz angepasst, um gesetzeskonform zur EU Verordnung 2019/1148 zu sein, die sich ab dem 01.02.2021 geändert hat.

Bei JBL bleiben die Produkte weiterhin freiverkäuflich und unterliegen auch in Zukunft keiner Beschränkung der Verkehrsfähigkeit durch die neue Verordnung.

Wichtig: Diese Verordnung gilt nur in der EU. Länder außerhalb der EU sind nicht betroffen.

© 01.02.2021 JBL GmbH & Co. KG

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